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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - I-12 U 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47852
OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - I-12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,47852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2018 - I-12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,47852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - I-12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,47852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung eines einzelnen Gläubigers durch anfechtbare Pfändung

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzanfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aufgrund eines Pfändungspfandrechts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129 Abs. 1 ; InsO § 133 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aufgrund eines Pfändungspfandrechts

  • rechtsportal.de

    InsO § 129 Abs. 1 ; InsO § 133 Abs. 1

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung eines einzelnen Gläubigers durch anfechtbare Pfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung eines einzelnen Gläubigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 483
  • NZI 2019, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Das ist in Bezug auf die Entstehung des Pfandrechts mittels gezielten Auffüllens des Kontos durch den Schuldner nicht der Fall, wenn er nicht weiß, dass die Pfändung in dessen Konto mangels hinreichender Deckung zunächst ins Leere gegangen ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 19.09.2013 - IX ZR 4/13, Rn. 25 f.).

    Dort hatte nämlich der Gläubiger Kenntnis davon, dass die Pfändung in das Konto der dortigen Schuldnerin mangels hinreichender Deckung fehlgeschlagen war, und konnte daher eine Befriedigung mangels greifbarer Anhaltspunkte für eine andere Gestaltung redlicherweise nur noch durch eine Rechtshandlung der Schuldnerin, namentlich das auf der Hand liegende Auffüllen des Kontos, erwarten (BGH, Urt. v. 19.09.2013 - IX ZR 4/13, DZWIR 2014, 85, 87 Rn. 25 f.).

    Einen entsprechenden Erfahrungssatz, den die Klägerin meint, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2013 (a.a.O.) herleiten zu können, gibt es nicht.

  • BGH, 12.04.2018 - IX ZR 88/17

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und seine Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner sind mithin auf die gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung des Schuldners bezogen (BGH, Urt. v. 12.04.2018 - IX ZR 88/17, WM 2018, 958, 959 Rn. 8).

    Dabei muss der Anfechtungsgegner die Rechtshandlung, welche die Gläubigerbenachteiligung ausgelöst hat, nicht in allen Einzelheiten kennen (BGH, Urt. v. 12.04.2018, a.a.O., Rn. 9).

    Vielmehr hat bereits derjenige allgemeine Kenntnis von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, der im Wissen um die Willensrichtung des Schuldners auf der Grundlage einer von diesem tatsächlich veranlassten Rechtshandlung befriedigt wird, die unter den äußerlich zutage getretenen Gegebenheiten nach allgemeiner Erfahrung auf den Schuldner zurückgehen kann (BGH, Urt. v. 12.04.2018, a.a.O., Rn. 13; Urt. v. 24.10.2013, a.a.O. Rn. 19).

  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 104/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Da Gegenstand des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners die von ihm veranlasste gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung bildet, muss der Anfechtungsgegner neben der Willensrichtung des Schuldners auch die von ihm ausgehende Rechtshandlung nebst der dadurch hervorgerufenen Gläubigerbenachteiligung erkannt haben (BGH, Urt. v. 24.10.2013 - IX ZR 104/13, WM 2013, 2231, 2232 Rn. 12).

    Vielmehr hat bereits derjenige allgemeine Kenntnis von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners, der im Wissen um die Willensrichtung des Schuldners auf der Grundlage einer von diesem tatsächlich veranlassten Rechtshandlung befriedigt wird, die unter den äußerlich zutage getretenen Gegebenheiten nach allgemeiner Erfahrung auf den Schuldner zurückgehen kann (BGH, Urt. v. 12.04.2018, a.a.O., Rn. 13; Urt. v. 24.10.2013, a.a.O. Rn. 19).

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Fall, der der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 19.09.2013 (IX ZR 3/13, DZWIR 2014, 85 ff.) zugrunde liegt.
  • BGH, 22.06.2017 - IX ZR 111/14

    Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Der Beitrag des Schuldners erreiche bei wertender Betrachtung nicht ein der Vollstreckungstätigkeit des Gläubigers zumindest vergleichbares Gewicht i.S. der BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 22.06.2017 - IX ZR 111/14, Rn. 10) .
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 48/15

    Insolvenzanfechtung: Durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Dieser Beitrag des Schuldners führt bei wertender Betrachtung dazu, dass die Vollstreckungstätigkeit zumindest auch als eigene, willensgeleitete Entscheidung des Schuldners anzusehen ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 01.06.2017 - IX ZR 48/15, ZInsO 2017, 1422, 1423 f. Rn. 15 ff.).
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 142/11

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Überweisung eines Guthabens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Die Klage sei mit Blick auf die ständige BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 22.11.2012 - IX ZR 142/11, Rn. 11) schon aus diesem Grund abzuweisen.
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 108/16

    Insolvenzanfechtung: Zwangsvollstreckung aus einem auf einem Vergleich beruhenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Der Gläubiger erhält dann nur das, was ihm bereits aufgrund des insolvenzbeständigen Pfandrechts zusteht (BGH, Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 108/16, WM 2017, 1988, 1990 Rn. 16).
  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 299/16

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Tilgung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Eine Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, mithin wenn sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (BGH, Urt. v. 25.01.2018 - IX ZR 299/16, WM 2018, 328, 329 Rn. 9).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 48/11

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 12 U 20/18
    Sofern der Anfechtungsgegner auf der Grundlage des gegebenen Sachverhalts eine Gläubigerbenachteiligung ausschließen kann, ist ihm der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht bekannt (BGH, Beschl. v. 09.02.2012 - IX ZR 48/11, ZInsO 2012, 1264 Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 8 O 303/20
    Eine ausreichende Mitwirkungshandlung kann insbesondere darin liegen, dass ein Schuldner aktiv darauf hinwirkt, die Voraussetzungen für eine Verwertung von ihm gewährter Sicherungsmittel zu schaffen (vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2017 - IX ZR 108/16, juris Rn. 16; Urteil vom 19.09.2013 - IX ZR 4/13, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018 - I-12 U 20/18, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 12 U 48/22

    1. Erhebt der Insolvenzverwalter unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

    An einer Gläubigerbenachteiligung fehlt es, wenn die Zahlung aus einem gepfändeten Guthaben erfolgt und der Anfechtungsgegner auf Grund eines insolvenzbeständigen Pfändungspfandrechts zur abgesonderten Befriedigung (§ 50 Abs. 1 InsO) aus dem überwiesenen Guthaben bei der Drittschuldnerin berechtigt war (BGH, Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 108/16, NZI 2017, 926, 927 Rn. 16; v. 21.11.2013 - IX ZR 128/13, NZI 2014, 72, 73 Rn. 12; v. 22.11.2012, a.a.O., S. 248 Rn. 14; Senat, Urt. v. 06.12.2018 - I-12 U 20/18, NZI 2019, 127, 128).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.2018 - I-12 U 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40050
OLG Hamm, 09.11.2018 - I-12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,40050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2018 - I-12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,40050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2018 - I-12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,40050)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VOB/B (2009) § 13 Abs. 7
    Kein Mangel des Werkes bei Einhaltung der Herstellervorgaben und fehlenden höheren Anforderungen nach den Regeln der Technik (hier: Verkleben von Dämmplatten)

  • rewis.io
  • baurechtsiegen.de

    Mangelhafte Werkleistung - Anforderungen

  • rechtsportal.de

    VOB/B (2009) § 13 Abs. 7
    Mangel; Herstellervorgaben; allgemein anerkannte Regeln der Technik

  • rechtsportal.de

    VOB/B (2009) § 13 Abs. 7
    Voraussetzungen der Haftung des Auftragnehmers wegen Mängeln eines Bauwerks wegen Verklebung einer Perimeterdämmung auf einer Kunststoff modifizierten Bitumendickbeschichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herstellervorgaben eingehalten: Leistung mangelfrei!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Werkmangel bei Einhaltung der Herstellervorgaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herstellervorgaben eingehalten: Leistung mangelfrei? (IBR 2019, 69)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Eine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn sich die Leistung nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn- in Ermangelung einer vertraglich vorausgesetzten Verwendung - sich die Leistung nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und sie nicht eine solche Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten darf (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69 - Kohler in Beck"scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl., 2013, § 13, Rn. 85 und Weyer in Kapelmann/Messerschmidt VOB, § 13 VOB/B, Rn. 334 jeweils m.w.N.).

    Unter Gebrauchsfähigkeit fallen sowohl die Möglichkeit der üblichen Nutzung im engeren Sinne, bei einem Wohnhaus also die Bewohnbarkeit, als auch die Verkäuflichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69 - juris).

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17) kann im Rahmen des kleinen Schadensersatzes kein Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten gefordert werden.
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (st. Rspr. vgl. BGH NJW 2008, 511).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Verwender ist derjenige, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag zurückzuführen ist (BGH NZBau 2004, 267).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 43/15

    Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte:

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Eine konkludente Abnahme kann in einer Ingebrauchnahme nach einer Probephase liegen (vgl. BGH NJW 2016, 634, 635).
  • BGH, 21.06.2018 - VII ZR 173/16

    VOB-Vertrag: Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung des Mangels im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Dies gilt auch für den Schadensersatzanspruch aus § 13 Abs. 7 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2018 - VII ZR 173/16).
  • BGH, 21.04.2011 - VII ZR 130/10

    Werkvertrag: Mangel an einem funktionstauglichen Rundbogenfenster bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Zum anderen kann ein Mangel vorliegen, wenn die Anforderungen der Herstellervorgaben über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, um ein bestimmtes Risiko abzuwenden, und diese nicht eingehalten wurden (vgl. BGH Urteil vom 21.04.2011 - VII ZR 130/10; OLG Hamm Urteil vom 02.09.2015 - 12 U 199/14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.09.2015 - 12 U 199/14

    Mangelhaftigkeit der Montage eines Abflussrohrs wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Zum anderen kann ein Mangel vorliegen, wenn die Anforderungen der Herstellervorgaben über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, um ein bestimmtes Risiko abzuwenden, und diese nicht eingehalten wurden (vgl. BGH Urteil vom 21.04.2011 - VII ZR 130/10; OLG Hamm Urteil vom 02.09.2015 - 12 U 199/14 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 29.09.2005 - 5 U 9/05

    Grundsätze eines Anspruchs aus postiver Vertragsverletzung; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Es genügt ein Hinweis auf die VOB/B im Vertrag für eine wirksame Einbeziehung allerdings dann, wenn für die Vertragspartei des Verwenders ein mit den Bedingungen Vertrauter auftritt, da der Verwender davon ausgehen darf, dass sich dieser selbst ohne Weiteres die nötigen Kenntnisse verschaffen kann (vgl. OLG Bremen BauR 2006, 1001 ff. Rn.17, zitiert nach juris).
  • LG Bochum, 04.01.2018 - 1 O 110/16
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2018 - 12 U 20/18
    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des am 04.01.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Bochum, Az. 1 O 110/16, die Klage abzuweisen.
  • OLG Hamm, 14.08.2019 - 12 U 73/18

    Zahlung eines Vorschusses für eine Mängelbeseitigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH entspricht ein Werk dann nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist (BGH, Urteil vom 08. November 2007 - VII ZR 183/05 -, BGHZ 174, 110-126), und zwar ungeachtet der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, der Einhaltung von DIN-Vorschriften oder der anerkannten Regeln der Technik (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, Senat, Urteil vom 09. November 2018 - I-12 U 20/18 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2015 - I-21 U 182/14 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, I-23 U 185/11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.12.2018 - 12 U 20/18   

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https://dejure.org/2018,64342
OLG Frankfurt, 10.12.2018 - 12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,64342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2018 - 12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,64342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 12 U 20/18 (https://dejure.org/2018,64342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02

    Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2018 - 12 U 20/18
    Dabei sind neben der Vergleichbarkeit der Art der ausgeführten Leistung, bei der das Ziel der Leistung oder der Ablauf der Behandlung im Vordergrund stehen, gleichrangig Kosten- und Zeitaufwand zu berücksichtigen, da es bei der Analogberechnung darum geht, den Arzt für eine nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommene Leistung leistungsgerecht zu honorieren (BGH, Urteil vom 23.01.2003 - III ZR 161/02 -, juris Rn. 11).
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